Freiwillige Beitragszahlung für das 2. Quartal

08. 04. 2020

Liebe Mitglieder, liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,

 

die Beschränkungen durch den Coronavirus (SARS – CoV-19) trifft auch unseren Verein nun schon mehr als 20 Tage und ein schnelles Ende ist noch nicht abzusehen.

Am 10. April sind die Beiträge für das 2. Quartal 2020 fällig und einige von euch werden sich fragen, wie es sich damit verhält.

Nun die Beitragsverpflichtung ist in unserer Satzung im §6 geregelt und stellt das Mitglied auch bei Trainingsabsage nicht von der Beitragszahlung frei.

In dieser besonderen Situation haben wir uns als Vorstand entschieden, den Mitgliedern die Zahlung des Beitrages für das 2. Quartal zu erlassen, es aber jedem selbst freizustellen diesen jedoch trotzdem zu zahlen.

Wir sind als gemeinnütziger Verein natürlich auf die Beitragszahlungen angewiesen, haben aber außer unserer Dojo-Miete keine weiteren Fixkosten zu tragen und wenn kein Training stattfindet so entfallen natürlich auch die Übungsleiter-Entschädigungen dafür. Wir hoffen natürlich, das Training noch vor der Sommerpause wieder aufnehmen zu können.

Nutzt bis dahin auch die Online-Angebote um zu Hause zu trainieren. Wir werden uns auch in dieser Hinsicht etwas einfallen lassen!

 

Mit sportlichen Grüßen

Nico Wollstein - Vorsitzender

Helge Weiselowski - Schatzmeister